Rechtsprechung
BGH, 24.06.2015 - XII ZR 78/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 Abs 1 BGB, § 536a Abs 1 Alt 2 BGB
Gewerberaummiete: Schadensersatzanspruch des Mieters bei Unterlassen von Maßnahmen zur Abwendung von Störungen durch Dritte - IWW
§ 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 280 Abs. 1 BGB, § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 536 a Abs. 1 Alt. 3 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung von Restmiete aus einem Gewerberaummietverhältnis über einen in einem Einkaufszentrum gelegenen Ladenraum zum Betrieb eines Fachgeschäfts für Silberschmuck
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietmangel durch Unterlassen von Maßnahmen zur Abwendung von Störungen (hier: Staubeinwirkung von Großbaustelle) durch Dritte, Schmutztunnel mit Filteranlagen, Gehörsverstoß
- rewis.io
Gewerberaummiete: Schadensersatzanspruch des Mieters bei Unterlassen von Maßnahmen zur Abwendung von Störungen durch Dritte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlung von Restmiete aus einem Gewerberaummietverhältnis über einen in einem Einkaufszentrum gelegenen Ladenraum zum Betrieb eines Fachgeschäfts für Silberschmuck
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermieter ist zum Schutz vor Staubeinwirkungen verpflichtet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Staubschutz wegen Großbaustelle ausgeschlagen - Vermieter haftet!
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Schadensersatz wegen unterlassener Schutzmaßnahmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ausschlagen des Angebots zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegen Staubentwicklung wegen Großbaustelle begründet Haftung des Vermieters - Beschädigung von Ware eines Gewerbemieters aufgrund Staubeinwirkung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zeugenvernehmung: Was muss Partei bezüglich dessen Aussagen vortragen? (IMR 2016, 37)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 31.08.2012 - 7 O 72/11
- OLG Karlsruhe, 06.06.2014 - 10 U 21/12
- BGH, 24.06.2015 - XII ZR 78/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.2010 - II ZR 143/09
Berufungsverfahren: Gehörsverletzung durch Außerachtlassung …
Auszug aus BGH, 24.06.2015 - XII ZR 78/14
cc) Mit seiner schon nicht den äußeren Wortlaut, keinesfalls aber den Sinn des entsprechenden Beklagtenvorbringens erfassenden Wahrnehmung hat sich das Berufungsgericht in nicht mehr nachvollziehbarer Weise dem wesentlichen Kern dieses Vortrags verschlossen und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGH Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZR 143/09 - ZIP 2010, 1669 Rn. 13 mwN).
- LG Berlin, 05.12.2023 - 67 S 178/23
Mietminderung während Abriss- und Neubauarbeiten am Nachbargebäude
Die vom Amtsgericht vorgenommene Beurteilung, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der Kammer (…vgl. zuletzt Urt. v. 9. Januar 2020 - 67 S 230/19, ZMR 2020, 405, juris Tz. 5) sowie des XII. Zivilsenates des BGH zu auf die Mietsache einwirkende durch nach Vertragsschluss zu verzeichnende nicht von dem Vermieter verursachte Immissionen aufgrund umfangreicher Bauarbeiten (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juni 2015 - XII ZR 78/14, GE 2015, 1395, juris Tz. 14, Urt. v. 23. April 2008 - XII ZR 62/06, NJW 2008, 2497, juris Tz. 20;… dazu Guhling, in: Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 3. Auflage 2024, § 536 BGB, Rz. 224) und des Kammergerichts, Urt. v. 17. September 2020 - 8 U 1006/20, ZMR 2021, 218, juris Tz. 13ff. m.w.N.).